Busführerschein

Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

D1
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
 
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klassen: -
D1E
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
 
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1
Eingeschlossene Klasse: BE
D
 
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
 
Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: D1
DE
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.
 
Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E

 

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

D1

Theorie

  • bei Vorbesitz von Klasse B
    • 6 Doppelstunden2 Grundstoff
    • 10 Doppelstunden2 Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C
    • 6 Doppelstunden2 Grundstoff
    • 4 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Praxis

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
    • bis 2 Jahre
      41 Grundausbildung / 19 Überland / 12 Autobahn / 7 Dunkelheit (Fahrstunden3)
    • > als 2 Jahre
      16 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden3)
  • bei Vorbesitz von Klasse C
    • bis 2 Jahre
      Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden3)
    • > als 2 Jahre
      6 Grundausbildung / 4 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheit (Fahrstunden3)
D

Theorie

  • bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1
    • 6 Doppelstunden2 Grundstoff
    • nur B: 18 Doppelstunden2 Zusatzstoff
    • C1: 12 Doppelstunden2 Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1
    • 6 Doppelstunden2 Grundstoff
    • 8 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Praxis

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
    • bis 2 Jahre
      45 Grundausbildung / 22 Überland / 14 Autobahn / 8 Dunkelheit (Fahrstunden3)
    • > als 2 Jahre
      33 Grundausbildung / 12 Überland / 8 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden3)
  • bei Vorbesitz von Klasse C
    • bis 2 Jahre
      14 Grundausbildung / 16 Überland / 8 Autobahn / 6 Dunkelheit (Fahrstunden3)
    • > als 2 Jahre
      7 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit (Fahrstunden3)
  • bei Vorbesitz von Klasse D1
    • 20 Grundausbildung / 5 Überland / 5 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden3)

D1E

DE

Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

  • Fahrstunden3 Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden3 Überland
  • 1 Fahrstunde3 Autobahn
  • Fahrstunde3 bei Dunkelheit

 

Welche Prüfung muss ich machen?

D1

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 35 Fragen
ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten (bis 31.12.2020 75 Minuten)
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

D1E

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 80 Minuten (bis 31.12.2020 70 Minuten)
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

D

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 40 Fragen
ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten (bis 31.12.2020 75 Minuten)
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

DE

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 80 Minuten (bis 31.12.2020 70 Minuten)
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

 

Außerdem ist zu beachten:

D1

D1E

D

DE

  • Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung (D1 und D)darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag auf Fahrerlaubnis beizufügen sind:

D1

D1E

D

DE

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Wissenswertes

D1

D1E

D

DE

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllenAusführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier ...

Befristung des Führerscheindokuments

  • Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild

Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1)

Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

 

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:*

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerschein.