Was darf ich mit diesen Klassen fahren?
D1 |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klassen: -
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D1E |
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1
Eingeschlossene Klasse: BE
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D |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: D1
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DE |
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E
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Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
D1 |
Theorie
Praxis
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D |
Theorie
Praxis
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D1E DE |
Theorie
Praxis
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Welche Prüfung muss ich machen?
D1 |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen |
D1E |
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen |
D |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen |
DE |
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen |
Außerdem ist zu beachten:
D1 D1E D DE |
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Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag auf Fahrerlaubnis beizufügen sind:
D1 D1E D DE |
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Wissenswertes
D1 D1E D DE |
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier ... Befristung des Führerscheindokuments
Vor dem 19.01.2013 ausgegebene Führerscheine müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:*
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerschein. |